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Zentralklinik Bad Berka | 01.04.2022

Weiterhin Besuchsverbot in der Zentralklinik

Bad Berka, 1. April 2022 --- In der Zentralklinik gilt weiterhin ein Besuchsverbot. „Als Schwerpunktkrankenhaus und Spezialversorger möchten wir unsere zu einem großen Teil schwer erkrankten Patienten schützen. Dies gilt auch für unsere Kolleginnen und Kollegen“, so Geschäftsführer Robert Koch.

Aufgrund geltender Quarantäneregelungen und Erkrankungen in der Belegschaft mit daraus resultierender Arbeitsunfähigkeit müssten die Risiken für weitere Infektionsmöglichkeiten minimiert werden.

Angehörige können dringend benötigte Dinge an der Rezeption abgeben. Ausnahmen für Besuche bestehen nach vorheriger Anmeldung im Intensivbereich, da dort Vorkehrungen für den Infektionsschutz getroffen werden können. „Wir wünschen uns Verständnis und vielleicht auch Freundlichkeit gegenüber unseren sehr engagiert arbeitenden Kolleginnen und Kollegen, auch im Rezeptionsbereich“, so Koch.

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Zentralklinik Bad Berka GmbH
Robert-Koch-Allee 9
99437 Bad Berka

Tel: 036458 5-0

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